Böllerurteil
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Böllerurteil
Der BGH urteilt, das Böllerwerfer künftig für Geldstrafen des DFB an die Vereine aufkommen müssen – Quelle: http://www.ksta.de/24793720 ©2016
Es gilt das Verursacherprinzip (gut, ich bin kein Jurist, doch ich glaube, das der Begriff hier richtig ist). Wenn ich jemandem einen Schaden zufüge, muss ich dafür aufkommen. Für mich völlig okay, doch offensichtlich wird darüber trefflich gestritten.
Wie seht Ihr das?
Es gilt das Verursacherprinzip (gut, ich bin kein Jurist, doch ich glaube, das der Begriff hier richtig ist). Wenn ich jemandem einen Schaden zufüge, muss ich dafür aufkommen. Für mich völlig okay, doch offensichtlich wird darüber trefflich gestritten.
Wie seht Ihr das?
Uan- Anzahl der Beiträge : 1101
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Re: Böllerurteil
Gutes Urteil. Ich hoffe, dass es Wirkung zeigt. Nur musst du den Verursacher erstmal identifizieren. Das wird sicher nicht einfach.
Mochila reloaded- Anzahl der Beiträge : 992
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Re: Böllerurteil
Ist ja schon gestern in anderen Freds Thematisiert worden, und daher noch mal die Frage: Warum kann der BGH wozu das OLG offensichtlich nicht in der Lage ist. Und, mal so am Rande, egal wie man über den Pyro Quatsch denkt der Scheiss ist nun mal verboten und das ist gut so. Im letzten Jahr sind etwa 150 Menchen verletzt worden. Ich bin ja Spielverderber und geh ja nur zum Fussball gucken ins Stadion, gibt aber wohl genügend die das anders sehen. Wer Feuerwerk luhre will hätt ich da Vorschläge wie Düxer Kirmes Pützchens Maat oder Kölner Leechter, und dä Driss kost noh nit ens Eintritt
schwemmbotz- Anzahl der Beiträge : 1995
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Re: Böllerurteil
Mochila reloaded schrieb:... Nur musst du den Verursacher erstmal identifizieren. Das wird sicher nicht einfach.
So isses.
Dennoch lohnenswert. Jetzt ist erstmal die rechtliche Grundlage geschaffen, wie man den Tätern habhaft wird, wird sich zeigen.
Uan- Anzahl der Beiträge : 1101
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Re: Böllerurteil
Uan schrieb:Mochila reloaded schrieb:... Nur musst du den Verursacher erstmal identifizieren. Das wird sicher nicht einfach.
So isses.
Dennoch lohnenswert. Jetzt ist erstmal die rechtliche Grundlage geschaffen, wie man den Tätern habhaft wird, wird sich zeigen.
Genau, gutes Urteil. Auch wenn man schon unterscheiden muss zwischen denen die 'ne Wunderkerze hochhalten und den kleinen Scheissern die Boeller und Raketen auf Menschen werfen. Zusaetzlich noch $500 Geldstrafe fuer jeden der 'ne Balaclava traegt sonst sieht's in den Kurven bald aus wie bei 'nem GSG9 Klassentreffen.
Kölscher Kiwi- Anzahl der Beiträge : 23
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Re: Böllerurteil
schwemmbotz schrieb:
Ich bin ja Spielverderber und geh ja nur zum Fussball gucken ins Stadion, gibt aber wohl genügend die das anders sehen. Wer Feuerwerk luhre will hätt ich da Vorschläge wie Düxer Kirmes Pützchens Maat oder Kölner Leechter, und dä Driss kost noh nit ens Eintritt
Stemp, schwemmbotz
Ävver hohlraumversiegelte Cerebraal-Askete verstonn dat nit. Nä, dat don se nit don nit Nie nit nie.
Krabbe- Anzahl der Beiträge : 2098
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Re: Böllerurteil
Ich finde das Urteil wichtig und richtig. Der Einwand der Verhältnismäßigkeit von Strafe und Vergehen, der in der Stellungnahme der Coloniacs (s. Seite 2 im unten verlinkten Artikel) angesprochen wird, ist aber nicht ganz von der Hand zu weisen. Auch wenn der FC im konkreten Fall nicht die vollen vom DFB verhängten 80.000 EUR, sondern "nur" 30.000 EUR vom Täter einfordert, wäre dieses Strafmaß bei einem vergleichbaren Vergehen (Abbrennen von Pyrotechnik)
außerhalb des Stadions und damit außerhalb der DFB-Gerichtsbarkeit wohl nicht vorstellbar. Dass viele hier (inkl. mir) das Urteil dennoch für richtig halten, führe ich darauf zurück, dass es einfach schon zu lange nervt, dass der Verein diese hohen Strafen für das Vergehen Einiger zahlen muss, die damit auch noch ihrem Verein, den sie doch angeblich ins Herz tätowiert haben, enormen finanziellen Schaden zufügen. Das Urteil liefert nun eine Grundlage, sich dagegen von Vereinsseite zur Wehr setzen zu können, was erstmal als gerecht empfunden wird.
Hier nun der Artikel aus dem Stadtanzeiger.
Quelle: ksta.de
Strafen für Krawallmacher
Kölner Fan-Szene empört über Böllerwerfer-Urteil
...
außerhalb des Stadions und damit außerhalb der DFB-Gerichtsbarkeit wohl nicht vorstellbar. Dass viele hier (inkl. mir) das Urteil dennoch für richtig halten, führe ich darauf zurück, dass es einfach schon zu lange nervt, dass der Verein diese hohen Strafen für das Vergehen Einiger zahlen muss, die damit auch noch ihrem Verein, den sie doch angeblich ins Herz tätowiert haben, enormen finanziellen Schaden zufügen. Das Urteil liefert nun eine Grundlage, sich dagegen von Vereinsseite zur Wehr setzen zu können, was erstmal als gerecht empfunden wird.
Hier nun der Artikel aus dem Stadtanzeiger.
Quelle: ksta.de
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Kölner Fan-Szene empört über Böllerwerfer-Urteil
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doppelherz- Anzahl der Beiträge : 835
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Re: Böllerurteil
Es hat die Krawallbrüder nie gekümmert, dass der Verein die von ihnen verursachte Strafe letztendlich bezahlen musste. Jetzt ist es halt so, dass der Verusacher (sofern ermittelbar) nachträglich vom Verein haftbar gemacht werden kann. Klar kann damit derjenige in die Privatinsolvenz getrieben werden; nur muss man sich das vorher überlegen. Zusätzlich sollte der Verein gnadenlos gegen jeden vorgehen, der sich vermummt, da dies als Zeichen für eine geplante Straftat angesehen werden kann.
Und über das Argument, dass durch das Wegbleiben dieser Hirnlosen die Stimmung im Stadion leidet, kann ich nur lachen. Die Stimmung war auch während des Boykotts der Ultras sehr gut, wenn auch auf andere Art und Weise. Wie viele mögen es denn sein, die dadurch wegbleiben? Ich tippe auf maximal 200 Figuren; die wären also leicht durch vernünftigere Fans ersetzbar.
Und über das Argument, dass durch das Wegbleiben dieser Hirnlosen die Stimmung im Stadion leidet, kann ich nur lachen. Die Stimmung war auch während des Boykotts der Ultras sehr gut, wenn auch auf andere Art und Weise. Wie viele mögen es denn sein, die dadurch wegbleiben? Ich tippe auf maximal 200 Figuren; die wären also leicht durch vernünftigere Fans ersetzbar.
radrennbahn- Anzahl der Beiträge : 576
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Re: Böllerurteil
Was irgendwie immer vergessen wird,ist, dass das ganze Pyrozeugs unter das Sprengstoffgesetz fällt.Das Abbrennen ist per Gesetz verboten und nicht weil der DFB das nicht möchte.doppelherz schrieb:Ich finde das Urteil wichtig und richtig. Der Einwand der Verhältnismäßigkeit von Strafe und Vergehen, der in der Stellungnahme der Coloniacs (s. Seite 2 im unten verlinkten Artikel) angesprochen wird, ist aber nicht ganz von der Hand zu weisen. Auch wenn der FC im konkreten Fall nicht die vollen vom DFB verhängten 80.000 EUR, sondern "nur" 30.000 EUR vom Täter einfordert, wäre dieses Strafmaß bei einem vergleichbaren Vergehen (Abbrennen von Pyrotechnik)
außerhalb des Stadions und damit außerhalb der DFB-Gerichtsbarkeit wohl nicht vorstellbar. Dass viele hier (inkl. mir) das Urteil dennoch für richtig halten, führe ich darauf zurück, dass es einfach schon zu lange nervt, dass der Verein diese hohen Strafen für das Vergehen Einiger zahlen muss, die damit auch noch ihrem Verein, den sie doch angeblich ins Herz tätowiert haben, enormen finanziellen Schaden zufügen. Das Urteil liefert nun eine Grundlage, sich dagegen von Vereinsseite zur Wehr setzen zu können, was erstmal als gerecht empfunden wird.
Hier nun der Artikel aus dem Stadtanzeiger.
Quelle: ksta.de
Strafen für Krawallmacher
Kölner Fan-Szene empört über Böllerwerfer-Urteil
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Das Sprengstoffgesetz gilt auch in einem Fußballstadion, weil ein Stadion kein rechtsfreier Raum ist!
Der Böllerwerfer durch den jetzt dieses Urteil zustande kam, wird sowieso finanziell ruiniert sein, da sieben verletzte Personen Anspruch auf Schmerzensgeld haben und die Krankenkassen bei ihm die Heilbehandlungs-kosten zurück fordern werden.
Billy Goat- Anzahl der Beiträge : 90
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Re: Böllerurteil
Billy Goat schrieb:Was irgendwie immer vergessen wird,ist, dass das ganze Pyrozeugs unter das Sprengstoffgesetz fällt.Das Abbrennen ist per Gesetz verboten und nicht weil der DFB das nicht möchte.
Das Sprengstoffgesetz gilt auch in einem Fußballstadion, weil ein Stadion kein rechtsfreier Raum ist!
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Dann stellt sich allerdings die Frage, warum keine Straf-(oder Ordnungs-)verfahren von den zuständigen Behörden eingeleitet werden, auch ohne dass erst eine Person zu Schaden kommen muss. Zumindest ist mir nichts dergleichen bekannt.
Aber keine Frage: die Idioten gehen mir auch schon seit Ewigkeiten auf den Sack, Ihre Pyroshows nerven mich gewaltig und wenn Personen durch Böller verletzt werden kotzt mich das an. Dann wünsche ich mir natürlich auch, dass die Verursacher dafür sanktioniert werden. Aber unterstellen wir mal folgenden Fall: Idiot A brennt eine Pyrofackel auf dem Rudolphplatz ab. Was wäre das dafür vorgesehene Strafmaß? Und wenn er nun die gleiche Pyrofackel in Block S4 abbrennt, darf es dann ein Strafmaß geben, dass um ein Vielfaches höher ist? Das Ganze läuft halt auf die Legitimierung eines zweiten Rechtssystems (dem des DFB) hinaus. Und das ist doch zumindest mal zu hinterfragen.
doppelherz
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Re: Böllerurteil
Der Unterschied liegt darin, dass es sich bei der Strafe des DFB um eine Konventionalstrafe handelt; es wird ja nicht der Böllerwerfer bestraft, sondern der Verein als Vertragspartner. Neu ist, dass sich der Verein bei dem Verursacher schadlos halten kann.
Bei dem Pyromanen am Rudolfplatz ist dann die Polizei eingeschritten und das Strafmaß kommt von einem ordentlichen Gericht.
Bei dem Pyromanen am Rudolfplatz ist dann die Polizei eingeschritten und das Strafmaß kommt von einem ordentlichen Gericht.
radrennbahn- Anzahl der Beiträge : 576
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Re: Böllerurteil
doppelherz schrieb:Billy Goat schrieb:Was irgendwie immer vergessen wird,ist, dass das ganze Pyrozeugs unter das Sprengstoffgesetz fällt.Das Abbrennen ist per Gesetz verboten und nicht weil der DFB das nicht möchte.
Das Sprengstoffgesetz gilt auch in einem Fußballstadion, weil ein Stadion kein rechtsfreier Raum ist!
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Dann stellt sich allerdings die Frage, warum keine Straf-(oder Ordnungs-)verfahren von den zuständigen Behörden eingeleitet werden, auch ohne dass erst eine Person zu Schaden kommen muss. Zumindest ist mir nichts dergleichen bekannt.
Aber keine Frage: die Idioten gehen mir auch schon seit Ewigkeiten auf den Sack, Ihre Pyroshows nerven mich gewaltig und wenn Personen durch Böller verletzt werden kotzt mich das an. Dann wünsche ich mir natürlich auch, dass die Verursacher dafür sanktioniert werden. Aber unterstellen wir mal folgenden Fall: Idiot A brennt eine Pyrofackel auf dem Rudolphplatz ab. Was wäre das dafür vorgesehene Strafmaß? Und wenn er nun die gleiche Pyrofackel in Block S4 abbrennt, darf es dann ein Strafmaß geben, dass um ein Vielfaches höher ist? Das Ganze läuft halt auf die Legitimierung eines zweiten Rechtssystems (dem des DFB) hinaus. Und das ist doch zumindest mal zu hinterfragen.
doppelherz
Sorry Doppelherz, da muss ich deutlich widersprechen, denn das ist juristisch betrachtet Unfug.
Grundsätzlich ist zunächst zwischen strafrechtlicher Sanktion (Staat bestraft Bürger) und zvilrechtlichem Anspruch (Bürger oder GmbH u.ä. will von anderem Bürger o.ä. etwas) zu unterscheiden:
Strafrechtlich wird der Böller am Rudolphplatz und der in S4 gleich bestraft, die Strafe hängt dann davon ab, ob der Böller unter das Sprengstoffgesetz fällt, und/oder Personen- und/oder Sachschäden eingetreten sind.
Zivilrechtlich liegt die Sache so, daß es juristisch darauf ankam, ob der Schaden des FC (Geldstrafe DFB) von dem Böllerwerfer ersetzt werden muss. Per AGB akzeptiert der Besucher, daß er, sofern aufgrund seines Verhaltens seitens des DFB eine Strafe erfolgen sollte, vom FC in Regress dafür genommen werden kann. Die juristische Frage war daher nur, ob eine solcher Regress per AGB zulässig ist, dies hat der BGH wie zu erwarten war bejaht, da es etliche vergleichbare AGB Regelungen gibt, die vom BGH in der Vergangenheit ebnfalls für zulässig erachtet wurden. Beispiele hierfür finden sich u.a. im Transportrecht: Weiterleitung der Konventionalstrafen bei just in time Lieferungen auf das beauftragte Transportunternehmen.
Der Besucher des RES stimmt beim Kauf der Karte den AGB zu, mithin auch dem Regressdurchgriff des FC... ganz einfach, und hat auch nichts mit Doppeljustiz (Coloniacs) des DFB zu tun.
Ich hoffe, ich konnte es laienverständlich darstellen....
TheLawyer- Anzahl der Beiträge : 126
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Re: Böllerurteil
In der Tat, das hilft mir weiter. Danke für die Erklärung.
Und wo ich Dich hier gerade mal in der Leitung habe: sind dir denn Fälle bekannt wo der Staat auch ohne einen Personenschaden strafrechtlich gegen einen Pyrozünder im Stadion vorgegangen ist?
doppelherz
Und wo ich Dich hier gerade mal in der Leitung habe: sind dir denn Fälle bekannt wo der Staat auch ohne einen Personenschaden strafrechtlich gegen einen Pyrozünder im Stadion vorgegangen ist?
doppelherz
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Re: Böllerurteil
Grundsätzlich werden jedes Jahr nach Sylvester etliche Ermittlungsverfahren gegen solche Personen eingeleitet, die nicht genehmigte/ erlaubte Böller gezündet haben. Sofern kein Personenschaden vorliegt und der Täter ein leeres Vorstrafenregister ausweist, werden diese in der Regel nach § 153 StPO, oder § 154 StPO gegen Auflagen eingestellt; bei Personenschäden sind bereits tausende Personen zu (Haft-) Strafen verurteilt worden.
Der dem diskutierten BGH-Urteil zugrunde liegende Fall, mit 7 Personenschäden ist unzweifelhaft strafrechtlich ebenfalls verfolgt worden, das Urteil ist mir nicht bekannt. Grundsätzlich würden alle "Pyro-Fälle" strafverfolgt werden, die Identifizierung ist meistens das Problem... Nimm die sog. schwarze Wand (kein Personenschaden) nach dem letzten Abstieg gegen München, hier laufen noch heute Ermittlungsverfahren... ein befreundeter Kollege vertritt da jemanden... :-D
Grundsätzlich können die Täter von Pyrostraftaten im RES aber solange beruhigt sein, wie kein schwerer Personenschaden entsteht, da das AG Köln und die StA Köln im Bereich der Bagatellstraftaten (Körperverletzung, Sachbeschädigung u.ä.) bundesweit als eine der laschesten gelten.
Viele Straftaten für die Du in Bonn 6 Monate Bewährungshaftstrafe bekommst werden in Köln ohne Auflage bei Ersttätern eingestellt...
Der dem diskutierten BGH-Urteil zugrunde liegende Fall, mit 7 Personenschäden ist unzweifelhaft strafrechtlich ebenfalls verfolgt worden, das Urteil ist mir nicht bekannt. Grundsätzlich würden alle "Pyro-Fälle" strafverfolgt werden, die Identifizierung ist meistens das Problem... Nimm die sog. schwarze Wand (kein Personenschaden) nach dem letzten Abstieg gegen München, hier laufen noch heute Ermittlungsverfahren... ein befreundeter Kollege vertritt da jemanden... :-D
Grundsätzlich können die Täter von Pyrostraftaten im RES aber solange beruhigt sein, wie kein schwerer Personenschaden entsteht, da das AG Köln und die StA Köln im Bereich der Bagatellstraftaten (Körperverletzung, Sachbeschädigung u.ä.) bundesweit als eine der laschesten gelten.
Viele Straftaten für die Du in Bonn 6 Monate Bewährungshaftstrafe bekommst werden in Köln ohne Auflage bei Ersttätern eingestellt...
TheLawyer- Anzahl der Beiträge : 126
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Re: Böllerurteil
TheLawyer schrieb:
Grundsätzlich können die Täter von Pyrostraftaten im RES aber solange beruhigt sein, wie kein schwerer Personenschaden entsteht, da das AG Köln und die StA Köln im Bereich der Bagatellstraftaten (Körperverletzung, Sachbeschädigung u.ä.) bundesweit als eine der laschesten gelten.
Viele Straftaten für die Du in Bonn 6 Monate Bewährungshaftstrafe bekommst werden in Köln ohne Auflage bei Ersttätern eingestellt...
Deswegen darf man in Köln Menschen tot fahren und bekommt dafür nur eine Bewährungsstrafe.
Aber das ist ein anderes Thema und gehört nicht hier hin.
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