1. FC Köln - SC Freiburg
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Re: 1. FC Köln - SC Freiburg
Und wer will das so genau wissen. Hat Schwäbe freie Sicht auf den Schützen, läuft er viellieicht erst gar nicht in die falsche Richtung. Er hat jedenfalls sofort reklamiert. M.E. vollkommen zu Recht nicht gegeben, da die Sicht verstellt war.
plissken- Anzahl der Beiträge : 1156
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Re: 1. FC Köln - SC Freiburg
Seh ich auch so , für mich auch zu 100 % Abseits und kein Tor. Der Freiburger steht genau vor dem Tor da wurden schon andere ähnliche Situationen zurück genommen
bodensee57- Anzahl der Beiträge : 1704
Anmeldedatum : 01.02.16
Alter : 67
Re: 1. FC Köln - SC Freiburg
Ich für meinen Teil bin voll in der Fraktion >>eindeutige strafbare Abseitsstellung von Schlotterbeck im Blickfeld von Schwäbe<<.
Schlotterbeck stand näher zum Tor als der vorletzte Kölner und damit zum Zeitpunkt des Abschlusses von Sallai im Abseits. Das ist mal Fakt und vermutlich auch unstrittig.
Für sich genommen ist das auch noch nicht strafbar. Das wird es erst, wenn er durch Handlung (also versucht an den Ball zu kommen) ins Spielgeschehen eingreift, oder jemanden behindert oder versucht zu behindern. Eine solche strafbare Behinderung ist das Versperren der Sicht. Die Behinderung ist die strafbare Handlung, und zwar VÖLLIG unabhängig davon, ob oder wohin sich der gehinderte Spieler bewegt.
Damit kann man ganz einfach auf Streichs Bemerkung antworten: Ja, es gibt diese Regel. Und das weiss er auch genau.
Dann darf man noch am Rande erwähnen, dass es auch noch ausgerechnet Brych war, der die Abseitsstellung Schlotterbecks als strafbar einstufte. Und gerade Brych hat sich nicht unbedingt als Pro-EffZeh-Entscheidungsfreudiger Schiri nen Namen gemacht…
Schlotterbeck stand näher zum Tor als der vorletzte Kölner und damit zum Zeitpunkt des Abschlusses von Sallai im Abseits. Das ist mal Fakt und vermutlich auch unstrittig.
Für sich genommen ist das auch noch nicht strafbar. Das wird es erst, wenn er durch Handlung (also versucht an den Ball zu kommen) ins Spielgeschehen eingreift, oder jemanden behindert oder versucht zu behindern. Eine solche strafbare Behinderung ist das Versperren der Sicht. Die Behinderung ist die strafbare Handlung, und zwar VÖLLIG unabhängig davon, ob oder wohin sich der gehinderte Spieler bewegt.
Damit kann man ganz einfach auf Streichs Bemerkung antworten: Ja, es gibt diese Regel. Und das weiss er auch genau.
Dann darf man noch am Rande erwähnen, dass es auch noch ausgerechnet Brych war, der die Abseitsstellung Schlotterbecks als strafbar einstufte. Und gerade Brych hat sich nicht unbedingt als Pro-EffZeh-Entscheidungsfreudiger Schiri nen Namen gemacht…
Uan- Anzahl der Beiträge : 1101
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